24. Juni 2026

Gartenhaus streichen: Holzschutz im Sommer – Tipps für Lasur, Farbe und Vorbereitung

Der Sommer ist die beste Zeit, um das Gartenhaus zu streichen – aber auch die tückischste. Zu viel Sonne, zu wenig Regen, die richtigen Temperaturen: Wer wann streicht und wie vorgeht, entscheidet darüber, ob der Anstrich ein Jahr oder zehn Jahre hält. Ein Gartenhaus aus Holz braucht regelmässige Pflege. Wer das versäumt, bekommt es früher oder später mit Rissen, Vergrauung, Pilzbefall und im schlimmsten Fall mit morschem Holz zu tun. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen ist das Streichen eines Gartenhauses kein Hexenwerk – und die investierten Stunden zahlen sich über Jahre hinaus aus.

Weiterlesen

Homeoffice ohne Klimaanlage: An heissen Sommertagen einen kühlen Kopf bewahren

Halb acht, der Laptop läuft, das Fenster ist schon seit einer Stunde geschlossen – und trotzdem klettert das Thermometer im Arbeitszimmer unaufhörlich. Wer im Homeoffice keine Klimaanlage hat, kämpft an warmen Sommertagen auf zwei Fronten gleichzeitig: gegen die Wärme und gegen sinkende Konzentration. Beides lässt sich mit den richtigen Massnahmen spürbar in den Griff bekommen. Im Homeoffice ist man in Sachen Raumtemperatur weitgehend auf sich selbst gestellt. Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gilt im Homeoffice der Grundsatz, dass man selbst für ein angemessenes Arbeitsklima verantwortlich ist – anders als im Büro, wo der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat. Wer also ohne Klimaanlage arbeitet, braucht keine Beschwerde beim Arbeitsinspektorat, sondern einen guten Plan.

Weiterlesen

Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist

Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.

Weiterlesen