Behörden

Welche Unterlagen braucht man für einen Antrag auf denkmalgerechte Sanierung?

Für eine denkmalgerechte Sanierung braucht es ein Dossier, das den bestehenden Zustand und die geplanten Veränderungen nachvollziehbar zeigt. Dazu gehören typischerweise Gesuchsformulare, Bestands- und Projektpläne, Fotografien sowie ein genauer Baubeschrieb. Je nach Eingriff kommen restauratorische Befunde, Materialangaben und technische Nachweise hinzu. Welche Beilagen tatsächlich erforderlich sind, bestimmen die zuständigen Behörden anhand des Gebäudes und des Vorhabens. In der Schweiz gibt es dafür keine einheitliche Unterlagenliste, die unverändert für sämtliche Kantone gilt. Zudem sind die Baubewilligung, eine denkmalpflegerische Beurteilung und mögliche Förderbeiträge unterschiedliche Verfahrensbestandteile. Eine frühe Abstimmung mit der kommunalen Baubehörde und der zuständigen Denkmalpflege klärt, wie das Gesuch aufgebaut werden muss und welche Untersuchungen vor der Einreichung sinnvoll sind.

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Archäologische Funde auf Baustellen: Was nach einer Entdeckung geschieht

Wenn beim Aushub eine Mauer, eine dunkle Bodenschicht, Keramikscherben oder menschliche Knochen sichtbar werden, treffen zwei sehr unterschiedliche Zeitabläufe aufeinander. Die Baustelle ist auf Termine, Maschinen und rasche Arbeitsfortschritte ausgerichtet. Archäologische Spuren lassen sich dagegen nur einmal ungestört untersuchen. In der Schweiz gilt deshalb ein klarer Grundsatz: Verdächtige Funde und Befunde bleiben an ihrem Platz und werden umgehend der zuständigen kantonalen Fachstelle gemeldet. Nicht jeder Steinverband ist römisch und nicht jede Scherbe stammt aus dem Mittelalter. Trotzdem darf die Beurteilung nicht durch eigenständiges Freilegen, Reinigen oder Weiterbaggern vorweggenommen werden. Erst Fachpersonen können anhand der Fundlage, der Bodenschichten und des Umfelds entscheiden, ob tatsächlich eine archäologische Fundstelle vorliegt. Anschliessend wird festgelegt, ob eine kurze Dokumentation genügt, eine baubegleitende Untersuchung folgt oder eine Rettungsgrabung notwendig wird.

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Generationenprojekt Viererfeld/Mittelfeld wird trotz höherer Kosten wie geplant weitergeführt

Die Kosten der Stadt Bern für das Stadtentwicklungsprojekt Viererfeld/Mittelfeld steigen gegenüber der Grobkostenschätzung von 2019 um mindestens 80 Millionen Franken. Hauptgründe sind die PFAS-Belastung des Bodens, damit verbundene zusätzliche Planungsaufwände sowie die aufgelaufene Bauteuerung. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Planungsmehrwertabgabe um 26 Millionen Franken. Der Gemeinderat lässt deshalb Entscheidungsgrundlagen erarbeiten für den Umgang mit Kosten, die den 2023 von den Stimmberechtigten gesprochenen Kredit übersteigen. Die Kostenentwicklung steht der Weiterarbeit am Generationenprojekt nicht im Weg. Der Baustart mit Beginn der Bodenaufwertung ist weiterhin für Herbst 2027 vorgesehen.

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Thurgau digitalisiert Nutzungsplanverfahren und Baugesuche mit eBau und ePlan-Portale

Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden. Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

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Sturzrisiko im Alter: Mehr als jede zweite Person ab 65 Jahren ist besonders gefährdet

Die meisten schweren Verletzungen im Alter sind auf Stürze zurückzuführen. Eine neue Befragung der BFU zeigt: Mehr als jede zweite Person ab 65 weist ein erhöhtes Sturzrisiko auf. Gleichzeitig bleibt ein grosses Präventionspotenzial ungenutzt – insbesondere beim Training von Kraft und Gleichgewicht sowie bei der sturzsicheren Gestaltung des Wohnraums. Jedes Jahr sterben in der Schweiz mehr als 1700 Menschen an den Folgen eines Sturzes. 95 % davon sind 65 Jahre alt oder älter. Hinzu kommen jährlich knapp 6500 Schwerverletzte. Daraus entstehen volkswirtschaftliche Kosten von rund 1,8 Milliarden Franken. Mit der alternden Bevölkerung wird die Zahl der schweren Sturzunfälle weiter steigen.

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Rickenbach senkt Strompreise 2027 deutlich und setzt auf europäische Wasserkraft

Gestützt auf die Stromversorgungsverordnung (StromVV) informieren wir Sie hiermit fristgerecht über die neuen Strompreise ab 1. Januar 2027. Das Tarifblatt mit sämtlichen Positionen ist zudem im Online-Schalter der Homepage abgebildet. Für Haushaltskunden ist im Endpreis eine Stromsenkung von 5,9 bis 6,9 Rp/kWh vorgesehen. Gross- und Gewerbekunden werden im Durchschnitt zwischen 6 und 7 Rp/kWh weniger bezahlen. Auch für Bezügerinnen und Bezüger von Baustrom ist eine Reduktion von rund 7 Rp/kWh vorgesehen.

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Vom Spital zum lebendigen Quartier: Sursee startet Testplanung für grosses Zukunftsareal

Nach der Mitwirkung startet die Testplanung des Spitalareals Sursee. Die zahlreichen Inputs und Anliegen der Quartierbevölkerung fliessen in die nächste Phase der Arealentwicklung ein. In den kommenden Monaten werden drei Planungsteams untersuchen, wie sich das Areal nach dem Wegzug von Spital und Pflegezentrum zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Quartier entwickeln kann.

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Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Unkraut abflammen: Wie man es richtig macht, Brände verhindert und was erlaubt ist

Ein warmer Junitag, die Fugen der Einfahrt sind mal wieder grün – wer greift da nicht gerne zum Abflammgerät. Schnell, ohne Chemie, rückenschonend. Doch was viele unterschätzen: Unkrautbrenner arbeiten mit Temperaturen zwischen 650 und 1000 Grad Celsius. Der Einsatz dieser Geräte birgt daher immer die Gefahr, unbeabsichtigt einen Brand auszulösen. Wer ein paar Grundregeln kennt, kann das Risiko auf ein Minimum reduzieren. Unkraut abflammen ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt – allerdings unterliegt es der Sorgfaltspflicht. Es gelten allgemeine Brandschutzvorgaben, wie sie etwa in der Richtlinie 12-15 der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) geregelt sind. Diese verlangt, dass bei Arbeiten mit Feuer im Freien alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um Schaden an Menschen und Gebäuden zu verhindern. In gewissen Gemeinden können weitergehende Einschränkungen gelten – etwa bei anhaltender Trockenheit oder in Waldnähe.

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Drei Jahre Energiegesetz: Glarus meldet kaum Ausnahmen bei Heizungen

Seit 2023 ist das neue Energiegesetz im Kanton Glarus in Kraft. Der Vollzug der revidierten Energiegesetzgebung funktioniert gemäss den bisherigen Erfahrungen des Kantons sowie den Rückmeldungen der Gemeinden gut. Eine Umfrage bei den Gemeinden nach drei Jahren Vollzug zeigt, dass die geltenden Vorgaben in der Praxis umgesetzt werden können und in der Bevölkerung auf Akzeptanz stossen. 2021 hatte die Landsgemeinde die Revision des Glarner Energiegesetzes gutgeheissen und die Vorschriften beim Heizungsersatz in Wohnbauten sowie für Neubauten zusätzlich verschärft. Seither muss die Wärmeerzeugung vollständig ohne fossile Brennstoffe erfolgen. Das Gesetz ist seit 2023 in Kraft.

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Zug reagiert auf Wohnungsnot mit Strategie 2030 und neuen Massnahmen

Die Wohnpolitische Strategie 2030 der Zuger Regierung zielt darauf ab, die angespannte Wohnsituation zu entschärfen und langfristig bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sicherzustellen. Zahlreiche Massnahmen werden zurzeit entwickelt. Darunter auch eine Erstberatung für die Verdichtung in Einfamilienhaus-Quartieren.

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Über 1000 Besucher an den „Tage der Sonne“ auf dem Kasernenareal Basel

Die „Tage der Sonne“ in Basel sind erfolgreich zu Ende gegangen: Über 1000 Besucherinnen und Besucher informierten sich am Wochenende auf dem Kasernenareal über Solarenergie, Energieautarkie und konkrete Lösungen für die Energiewende. Workshops, Vorträge, Diskussionen und kulturelle Formate machten erneuerbare Energien praxisnah und für unterschiedliche Zielgruppen erlebbar. Die Veranstaltenden ziehen ein positives Fazit: Solarenergie ist nicht nur eine Technologie, die schnell ausgebaut werden kann, sondern stärkt auch die regionale Versorgungssicherheit und reduziert Abhängigkeiten von globalen Krisen und geopolitischen Konflikten.

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Philipp Iseli wird neuer Leiter von Immobilien Stadt Bern ab September 2026

Der Gemeinderat hat Philipp Iseli zum neuen Leiter von Immobilien Stadt Bern gewählt. Philipp Iseli, Ingenieur und Immobilienbewirtschafter, ist seit 2019 Geschäftsführer der Zivag Verwaltungen AG. Mit seinen breiten Kompetenzen und Erfahrungen verfügt er über beste Voraussetzungen für die Leitung von Immobilien Stadt Bern. Er tritt die Stelle per 1. September 2026 an und ersetzt Kristina Bussmann. Philipp Iseli hat 2005 an der Fachhochschule Bern ein Ingenieurstudium und 2020 die Ausbildung als Immobilienbewirtschafter abgeschlossen. Nach verschiedenen Führungspositionen in der produzierenden Industrie leitet er seit März 2019 als Geschäftsführer die Zivag Verwaltungen AG, eine Tochterfirma der Gewerkschaft Unia. Die Gesellschaft beschäftigt 100 Mitarbeitende und betreut für verschiedene Eigentümerinnen und Eigentümer schweizweit 8’000 Mietobjekte. In seiner heutigen Funktion verantwortet Philipp Iseli die Verwaltung und Weiterentwicklung aller Portfolios mit einem jährlichen Investitionsvolumen von knapp 50 Millionen Franken.

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