Mobilität

Umziehen ohne eigenes Auto: Transportmittel vergleichen, Zeitbedarf realistisch planen

Ein Umzug ohne eigenes Auto lässt sich gut organisieren, wenn Transportvolumen, Strecke und Zeitbedarf früh geklärt werden. Je nach Haushalt kommen ein gemieteter Lieferwagen, ein Fahrzeug mit Fahrer, ein Umzugsunternehmen, Paket- und Sperrgutdienste oder ein Lastenvelo infrage. Häufig führt eine Kombination verschiedener Lösungen schneller und günstiger ans Ziel als der Versuch, den gesamten Hausrat mit einem einzigen Verkehrsmittel zu bewegen. Der entscheidende Engpass ist selten die reine Fahrzeit. Treppen, lange Wege zwischen Haustür und Fahrzeug, fehlende Parkflächen, das Sichern der Ladung und die Rückgabe eines Mietwagens beanspruchen oft mehr Zeit als erwartet. Eine realistische Planung betrachtet deshalb den gesamten Weg jedes Gegenstands: vom Schrank in der alten Wohnung bis zum vorgesehenen Platz am neuen Wohnort.

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Schwere und empfindliche Gegenstände transportieren: Klavier, Kunst und Elektronik

Ein Klavier, ein gerahmtes Kunstwerk oder ein grosser Fernseher verlangt beim Umzug eine andere Planung als ein Karton mit Kleidung. Gewicht, unhandliche Abmessungen, empfindliche Oberflächen und sensible Technik können dazu führen, dass bereits eine Türschwelle, eine enge Treppe oder eine schlecht gewählte Verpackung zum Problem wird. Sicherer Transport beginnt deshalb mit dem Transportweg und der Frage, welche Belastungen ein Gegenstand tatsächlich verträgt. Schwere und empfindliche Objekte brauchen dabei unterschiedliche Schutzstrategien. Beim Klavier stehen Gewicht, Schwerpunkt und kontrollierte Bewegung im Vordergrund. Kunstwerke müssen vor Druck, Reibung und klimatischen Einflüssen geschützt werden, während elektronische Geräte besonders empfindlich auf Stösse, Feuchtigkeit und schlecht gesicherte Anschlüsse reagieren können. Gute Vorbereitung trennt deshalb Verpackung, Tragen und Ladungssicherung in klar geplante Schritte.

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Generationenprojekt Viererfeld/Mittelfeld wird trotz höherer Kosten wie geplant weitergeführt

Die Kosten der Stadt Bern für das Stadtentwicklungsprojekt Viererfeld/Mittelfeld steigen gegenüber der Grobkostenschätzung von 2019 um mindestens 80 Millionen Franken. Hauptgründe sind die PFAS-Belastung des Bodens, damit verbundene zusätzliche Planungsaufwände sowie die aufgelaufene Bauteuerung. Zusätzlich erfolgt eine Korrektur der Planungsmehrwertabgabe um 26 Millionen Franken. Der Gemeinderat lässt deshalb Entscheidungsgrundlagen erarbeiten für den Umgang mit Kosten, die den 2023 von den Stimmberechtigten gesprochenen Kredit übersteigen. Die Kostenentwicklung steht der Weiterarbeit am Generationenprojekt nicht im Weg. Der Baustart mit Beginn der Bodenaufwertung ist weiterhin für Herbst 2027 vorgesehen.

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Sturzrisiko im Alter: Mehr als jede zweite Person ab 65 Jahren ist besonders gefährdet

Die meisten schweren Verletzungen im Alter sind auf Stürze zurückzuführen. Eine neue Befragung der BFU zeigt: Mehr als jede zweite Person ab 65 weist ein erhöhtes Sturzrisiko auf. Gleichzeitig bleibt ein grosses Präventionspotenzial ungenutzt – insbesondere beim Training von Kraft und Gleichgewicht sowie bei der sturzsicheren Gestaltung des Wohnraums. Jedes Jahr sterben in der Schweiz mehr als 1700 Menschen an den Folgen eines Sturzes. 95 % davon sind 65 Jahre alt oder älter. Hinzu kommen jährlich knapp 6500 Schwerverletzte. Daraus entstehen volkswirtschaftliche Kosten von rund 1,8 Milliarden Franken. Mit der alternden Bevölkerung wird die Zahl der schweren Sturzunfälle weiter steigen.

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Neue Regeln für Solarstrom ab 2027: Einspeisezeitpunkt bestimmt die Vergütung

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung. Immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Wer den produzierten Strom nicht selbst verbraucht, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine Vergütung. Allerdings wird an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zunehmend mehr Strom produziert, als benötigt wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben tragen dieser Entwicklung Rechnung und schaffen Anreize für einen marktnahen Umgang mit selbst produziertem Strom.

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Im Auto oder Wohnmobil übernachten: Diese Regeln gelten auf Schweizer Rastplätzen

Die Augen werden schwer, die Konzentration lässt nach und das Ziel liegt noch weit entfernt. Dann ist eine Pause auf dem nächsten Rastplatz zwingend. Doch darf man dort lediglich kurz schlafen oder gleich die ganze Nacht im Auto beziehungsweise Wohnmobil verbringen? Die Antwort fällt in der Schweiz weniger eindeutig aus, als viele Reisende erwarten. Eine schweizweit einheitliche Regelung für das Übernachten auf Rastplätzen, Raststätten und anderen öffentlichen Parkplätzen gibt es nicht. Entscheidend sind die Signalisation vor Ort, zeitliche Parkbeschränkungen sowie kantonale und kommunale Vorschriften. Hinzu kommt die wichtige Unterscheidung zwischen einer notwendigen Ruhepause und einem eigentlichen Campingaufenthalt.

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SBB eröffnen neues Quartier Malley Gare mit Wohnungen, Büros und Grünflächen

Die SBB haben gemeinsam mit den Gemeinden Prilly und Renens das neue Quartier Malley Gare eröffnet. Das direkt beim Bahnhof Prilly-Malley entstandene Stadtquartier bietet Wohnraum, Arbeitsplätze, Gewerbeflächen und öffentliche Begegnungszonen für mehrere Hundert Menschen. Gleichzeitig stärkt das Projekt die Verbindung zwischen Siedlungsentwicklung und nachhaltiger Mobilität.

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