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Neue Regeln für Solarstrom ab 2027: Einspeisezeitpunkt bestimmt die Vergütung

Ab dem 1. Januar 2027 gelten in der Schweiz neue Regeln für die Vergütung von Solarstrom, sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde. Für Betreiber von Photovoltaikanlagen bedeutet dies: Die Vergütung richtet sich nach dem aktuellen Wert des Stroms am Markt. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) informiert über die Änderungen und stellt der Branche eine aktualisierte Umsetzungshilfe zur Verfügung. Immer mehr Haushalte und Unternehmen produzieren mit Photovoltaikanlagen eigenen Strom. Wer den produzierten Strom nicht selbst verbraucht, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine Vergütung. Allerdings wird an sonnigen Tagen in der Mittagszeit zunehmend mehr Strom produziert, als benötigt wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben tragen dieser Entwicklung Rechnung und schaffen Anreize für einen marktnahen Umgang mit selbst produziertem Strom.

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Im Auto oder Wohnmobil übernachten: Diese Regeln gelten auf Schweizer Rastplätzen

Die Augen werden schwer, die Konzentration lässt nach und das Ziel liegt noch weit entfernt. Dann ist eine Pause auf dem nächsten Rastplatz zwingend. Doch darf man dort lediglich kurz schlafen oder gleich die ganze Nacht im Auto beziehungsweise Wohnmobil verbringen? Die Antwort fällt in der Schweiz weniger eindeutig aus, als viele Reisende erwarten. Eine schweizweit einheitliche Regelung für das Übernachten auf Rastplätzen, Raststätten und anderen öffentlichen Parkplätzen gibt es nicht. Entscheidend sind die Signalisation vor Ort, zeitliche Parkbeschränkungen sowie kantonale und kommunale Vorschriften. Hinzu kommt die wichtige Unterscheidung zwischen einer notwendigen Ruhepause und einem eigentlichen Campingaufenthalt.

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